mal ne blöde Frage

  • Moin,

    gestern hatte ich ein Erlebnis der blauen Art.

    Verkehrskontrolle :heul:

    Da hatte ich eine nette Dame, ich weiß nicht warum, aber die war richtig geil auf meine GeSI.

    Also CaSSi Fahrzeugschein raus und laß se mal schauen.

    Da ja alles eingetragen ist, machte ich mir auch eigentlich keine Sorgen.

    Dachte ich :staun2:

    Nach einer viertel Stunde Nummern vergleichen, Taschenlampe hier, gebückte Haltung da, kam mir verehrte Dame dann mit anlassen und auf 4500 U/min hochdrehen.

    Gesagt, getan.

    Darauf hin hat sie sich bei der Wache gemeldet, sie bräuchte mal ein DB-Meßgerät.

    Zehn Minuten später wurde ihr auch anstandslos eines geliefert.

    So, das Ende vom Lied, GeSI ist zu laut.

    77Db bei 4500 U/min steht im Fahrzeugschein, gemessen hat sie um die 90Db.

    Jetzt hat der CaSSi ne Mängelkarte und 14 Tage Zeit den Db Mangel zu beheben :(

    Meine Frage ist nun, wie kriege ich den Karren den jetzt leiser?

    Auspuffanlage ist soweit alles original, nichts leergeräumt.

    Hilfreiche Antworten wären Prima

  • Die 4500 unter U.2 beziehen sich auf U.1 , U.3 hat damit nichts zu schaffen.


    Die gute Frau hat doch Mist gebaut. Wenn du 88P bei 4500 drin stehen hast, dann darf die bis zu 93db messen.

    Wenn die mehr misst, dann darfst evtl. beim TÜV Fahrgeräuschmessung machen, da sind wir dann bei U.3.


    77db bei 4500 Standgeräusch, wo kommen wir denn da hin, das schaffen doch nicht mal moderne Autos....



    Wikipedia:

    "

    Standgeräusch

    Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden."

  • Anscheinend hat sie sich wirklich nur im Feld geirrt, würde einfach mal hin fahren und das korrigieren lassen.


    Aber schön zu hören, dass mal nicht gleich "stillgelegt" wurde. Dachte schon es gäbe keine Mängelkarte mehr.

  • Ja, das dachte ich mir auch schon.

    Sie meinte, normalerweise würde sie mir das Fahrzeug wegpfänden, und zum Tüv schleppen lassen, aber da ja sonst alles, absolut alles eingetragen ist, kann sie mit ner Mängelkarte leben :copcar:

    Wirklich nett unsere Schupos. . .

  • ja so kenne ich es auch....bei mir stehen auch 88db....aber fehler mach ma doch alle mal....


    Die alten kfz scheine damals:lol:waren so übersichtlich....dann kamem die neuen ....einfach nur katastrophe die teile....


    Halt uns mal auf dem laufenden würde mich interessieren ob sie den fehler eingesteht...


    Christoph

  • Nach was wird denn bei U.1 gemessen? In der CH wird das Standgeräusch mit der 7-Meter-Messmethode gemessen.


    Also nach 7-Meter-Messmethode sind die 77dB beim xe schon machbar, ich bin sogar noch tiefer.

    Hätte aber auch gesagt, dass die Standgeräusch-Messung nur ein Referenzwert ist der ohne grossen Aufwand gemessen werden kann und der eigentliche Wert die Fahrgeräuschmessung ist.

  • Nahfeldmessung.

    Auf Auspuffhöhe, 0,5 m vom Auspuffende entfernt, 45° zur Ausströmrichtung.

    3/4 Nenndrehzahl....oder 2/3...wie auch immer.


    Ich hatte mit Kadett GSI Serienanlage bei 3000 etwa 84db, bei 4500 etwa 86db.

  • Mahlzeit,

    da war ich letzte Woche auf der Wache, wollte das klären,

    leider war die werte Dame nicht im Dienst.

    Der nette Herr Wachtmeister sagte mir, dass ich Freitag Abend um 21:00 Uhr wieder kommen sollte.

    Also, Cassi Freitag nach der Mittagsschicht zur Wache, Zettel ausgedruckt, und Mängelkarte im Gepäck.

    Nachdem ich der Sabine dann erklärt hatte, dass sie sich vertan hat, gab sie, wenn auch recht kleinlaut, ihren Fehler zu.

    Entschuldigt hat sie sich aber nicht.

    Ich müsse jetzt wohl öfters damit rechnen, angehalten zu werden,

    und ich solle doch mein Auto leiser machen :musik:.

    Die 50€ Bußgeld sind aber wohl futsch.

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